AGB
1. Grundsätze
1.1 Coaching Barbara Huber bietet für Private, Firmen und Institutionen gemäss dem auf www.huber-coaching.ch publizierten Angebot Dienstleistungen im Bereich von beruflicher Eingliederung, beruflicher Neuorientierung, Coaching und Beratung zu Sozialversicherungen an.
1.2 Das Vorgehen wird individuell gestaltet. Die dafür in Frage kommenden Beratungsleistungen werden durch die zu beratende Person, die Beratungsperson und gegebenenfalls durch den Auftraggeber gemeinsam festgelegt, laufend evaluiert und wenn erforderlich angepasst.
2. Auftragsvereinbarung
2.1 Im Rahmen des ersten Beratungs- bzw. Auftragsgesprächs mit Privatkunden werden der Auftrag und die zu erwartenden Kosten besprochen. Da es sich beim Coaching um Prozessarbeit handelt, kann das Vorgehen jederzeit den Wünschen und Bedürfnissen des Klienten angepasst werden, auch wenn das von der ursprünglichen Vereinbarung abweicht.
Im Rahmen des ersten Beratungs- bzw. Auftragsgesprächs mit Firmenkunden wird für den zu erwartenden Aufwand eine verbindliche Offerte erstellt und je nach Vereinbarung ein Kostenrahmen und ein Kostendach definiert.
Im Rahmen der getroffenen Vereinbarung wird Coaching Barbara Huber für die zu beratende Person oder Firma tätig und stellt dabei die entstehenden Aufwendungen gemäss Offerte oder Vereinbarung in Rechnung.
Zeichnet sich im Laufe eines Beratungsprozesses gegenüber der Vereinbarung ein Mehraufwand ab, wird Coaching Barbara Huber darüber informieren und gemeinsam mit der auftraggebenden Person einen angepasste Vereinbarung bzw. eine modifizierte Offerte formulieren.
3. Verrechnungsprinzip
3.1 Coaching Barbara Huber verrechnet erbrachte Leistungen nach dem Aufwandprinzip gemäss geltendem Stundenansatz für Privatpersonen (siehe Preise) und für Firmenkunden gemäss Offerte oder getroffener Vereinbarung.
4. Verrechenbare Leistungen:
- Beratungs- und Coachinggespräche in den Räumen von Coaching Barbara Huber oder auswärts.
- Bearbeitungszeit - Vorbereitung und Nachbearbeitung von Beratungsgesprächen.
- Schriftliche Zusammenfassungen und Beratungsberichte.
- Recherchen und Abklärungen im Auftrag der Klientin, des Klienten.
- Spesen nach Vereinbarung.
- Reisezeiten nach Vereinbarung.
5. Tarife
5.1 Massgebend sind die auf der Homepage www.huber-coaching.ch publizierten und zur Zeit der erbrachten Leistung gültigen Tarife.
5.2 Auf Wunsch und nach Absprache kann für ein Beratungsmandat eine Pauschale vereinbart werden.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Beratungsleistungen werden am Ende jedes Coachings oder monatlich und bei grösseren Aufträgen oder auf Wunsch auch etappenweise verrechnet.
6.2 Bei erstmaligen Gesprächen für Privatpersonen wird der fällige Betrag direkt nach dem Coaching in bar einkassiert.
6.3 Die Zahlungsbedingungen für Rechnungen beträgt 30 Tage netto oder je nach Vereinbarung bar.
6.4 Nach Absprache können Teilzahlungen vereinbart werden. Entsprechende Details und Modalitäten werden im ersten Beratungs- bzw. Auftrgsgespräch geregelt.
7. Verrechnung bei versäumten oder abgesagten Terminen
7.1 Beratungstermine, welche länger als 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden nicht verrechnet. Für innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagte Beratungen kann ein angemessenes Ausfallhonorar bis max. 100% der reservierten Zeit verrechnet werden.
7.2 Für ohne Nachricht versäumte Beratungstermine kann die dafür reservierte Zeit zum vollen Tarif in Rechnung gestellt werden.
7.3 Bei wiederholtem Zuspätkommen kann die Verrechnung zum vollen Tarif vom ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt an erfolgen.
8. Schriftliche Unterlagen
8.1 Alle Beratungs- und Coachinggespräche sind vertraulich und unterliegen der beruflichen Schweigepflicht. Modalitäten der Informationen gegenüber einem Auftraggeber werden im Einzelfall zwischen den beteiligten Personen vereinbart.
8.2 Die zu beratende Person kann jederzeit Einsicht in die durch die Beratungsperson erstellten Notizen und Unterlagen nehmen. Ein Anrecht auf Herausgabe dieser Unterlagen besteht nicht.
8.3 Eine Weitergabe von Unterlagen an externe Stellen, Auftraggeber, etc. kann nur dann erfolgen, wenn die zu beratende Person hierzu ihr schriftliches Einverständnis gegeben hat. Bei Minderjährigen muss dazu das schriftliche Einverständnis der Eltern / beziehungsberechtigten Person vorliegen.
Version 1.0 Egerkingen, 09.04.2021